Darum gibt es den Lehrgang:
Musiker:innen mit Zuwanderungsgeschichte bringen wertvolle Fähigkeiten und Perspektiven mit, die unsere Musiklandschaft bereichern und vielfältiger machen. Auch in der Musikpädagogik sind sie unverzichtbar – nicht zuletzt, weil viele Schüler:innen selbst aus unterschiedlichen kulturellen Kontexten stammen. Um an einer Musikschule, einer Volkshochschule, in einem soziokulturellen Zentrum oder vergleichbaren Einrichtungen unterrichten zu können, ist in der Regel ein qualifizierender Abschluss erforderlich. Aus diesem Grund wurde der Lehrgang in Kooperation mit dem Landesverband der Musikschulen NRW und der Hochschule für Musik und Tanz Köln gemeinsam konzipiert, stets weiterentwickelt und wird nun bereits im achten Jahr erfolgreich gemeinsam durchgeführt.
Wer kann den Lehrgang besuchen?
Am Lehrgang können in Deutschland lebende professionelle Musiker:innen mit gültigem Aufenthaltstitel teilnehmen. Besonders erwünscht sind diejenigen, die ein Instrument spielen, das man in Deutschland nicht studieren kann. Auch Sänger:innen sind willkommen. Sie beherrschen einen für ihre Musikkultur typischen Gesangsstil und sind in der Lage, sich auf einem Instrument (z.B. Gitarre, Percussion, Klavier) selbst zu begleiten.
Diese Voraussetzungen sind wichtig:
- professionelle Praxis als Musiker:in oder Sänger:in
- pädagogische Erfahrungen oder die Absicht, sie zu sammeln
- Schaffung der Möglichkeit, während des Lehrgangs fortlaufend Musikunterricht zu geben
- Das Ziel, im musikpädagogischen Bereich tätig zu werden
- gute Deutschkenntnisse (Der Unterricht findet auf Deutsch statt.)
Wie bewerbe ich mich?
Sie senden bis 11.07.2025 an kazim.kalayci@lma-nrw.de
- Motivationsschreiben (Warum möchten Sie den Lehrgang besuchen?)
- Lebenslauf (Welche allgemeine Ausbildung und welche Musik-Ausbildung haben Sie? Welche pädagogischen Erfahrungen?)
- Video(s) mit Instrument und/oder Gesang
- Bitte Videos, auf denen Sie als Solo-Künstler:in zu hören und zu sehen sind.
- Bei Sänger:innen mit Begleitinstrument
(Videos brauchen wir, damit wir Ihre musikalische Qualität beurteilen können.)
Nach einer Vorauswahl werden Bewerber:innen zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch am 12.09.2025 eingeladen und bis zu 20 Musiker:innen in den Lehrgang aufgenommen.
Wann und wo findet der Lehrgang statt?
Der Lehrgang beginnt am 26.09.2025 und endet am 03.07.2026. Er findet freitags außerhalb der Ferienzeiten in NRW statt und das abwechselnd in Köln und digital. Besonders wichtig ist die Teilnahme an den drei Intensivwochenenden in in der Landesmusikakademie NRW in Heek. Dazu kommen noch Hausarbeiten und ein Praktikum an der Musikschule des Wohnortes.
Was lerne ich im Lehrgang?
Dieser Lehrgang bereitet praxisnah auf eine Tätigkeit im Bereich der Musikpädagogik vor. Dabei stehen gemeinsames Musizieren und das gegenseitige Unterrichten im Mittelpunkt.
Musikpädagogik
- Unterrichtsplanung
- Unterrichtsinhalte
- Lehrpläne
- unterschiedliche Methoden des Unterrichtens
- Selbstbeobachtung und Beurteilung des eigenen Unterrichts
- wissenschaftliche Grundlagen des Lernens
- Kommunikation im Unterricht
- Einzel- und Gruppenunterricht
- Unterrichtsbesuche und eigenes Unterrichten an Musikschulen
- elementares Musizieren
- transkulturelle Musikpädagogik und vieles mehr
Musiktheorie:
- Grundlagen der westlichen Musiktheorie
- Makamlehre
- Arrangieren für unterschiedliche Instrumente und Gesang
Selbstmanagement:
- Versicherungen (Künstlersozialkasse etc.)
- Bewerbungstraining (auf Deutsch)
- Netzwerkarbeit
- Wie komme ich an Fördermittel? Wie schreibe ich Anträge?
- Wie baue ich ein künstlerisches bzw. musikpädagogisches Profil auf?
Was muss ich tun, um das Zertifikat zu erhalten?
- mindestens 80% des Unterrichts sowie alle Intensivwochenenden besuchen
- ein Praktikum an einer Musikschule machen
- Hausaufgaben erledigen (z.B. ein Stück arrangieren, Unterrichtspläne schreiben)
- Mitwirkung als Dozent:in an einem Workshoptag
- ein Video mit eigenem Unterricht drehen und ihn analysieren
- eine Abschlussarbeit schreiben
Was kostet der Lehrgang?
Der Lehrgang ist für alle Teilnehmenden sehr kostengünstig, weil der finanziell gefördert wird. Zu Beginn wird einmalig der Eigenanteil an der Kursgebühr in Höhe von 200 € bezahlt werden. Dazu kommen die Kosten für die Übernachtung und Verpflegung in der Landesmusikakademie NRW.
Gefördert wird der Lehrgang durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW und weitere Förderer.
Gibt es noch Fragen?
Kazım-Kamer Kalaycı, Fortbildungsreferent an der Landesmusikakademie NRW, beantwortet sie gern:
Tel. 0174 1940 004
Mail kazim.kalayci@lma-nrw.de