Lehrgangs- und Prüfungsordnung der Qualifizierenden Lehrgänge

Ein PDF der Lehrgangs- und Prüfungsordnung für die Qualifizierenden Lehrgänge an der Landesmusikakademie NRW können Sie hier herunterladen!

Die Landesmusikakademie NRW ist nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW anerkannt. Alle Kurse, die einen Tag (8UE) oder länger dauern sind nach dem AWbG anerkannt. Auskünfte dazu erteilt der Zuständige in der Bezirksregierung Münster, Martin Giesecke (Bezirksregierung Münster, Dezernat 48/ Weiterbildung / Kunst und Kultur, Telefon: 0251 411 4417, E-Mail: martin.giesecke@brms.nrw.de)