Lehrgangsordnungen |
Lehrgangs- und Prüfungsordnung der Qualifizierenden LehrgängeEin PDF der Lehrgangs- und Prüfungsordnung für die Qualifizierenden Lehrgänge an der Landesmusikakademie NRW können Sie hier herunterladen! Die Landesmusikakademie NRW ist nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW anerkannt. Alle Kurse, die einen Tag (8UE) oder länger dauern sind nach dem AWbG anerkannt. Auskünfte dazu erteilt der Zuständige in der Bezirksregierung Münster, Martin Giesecke (Bezirksregierung Münster, Dezernat 48/ Weiterbildung / Kunst und Kultur, Telefon: 0251 411 4417, E-Mail: martin.giesecke@brms.nrw.de) Rahmenprüfungsordnung MusikpädagogikEin PDF der Rahmenprüfungsordnung für Qualifizierende Lehrgänge im Bereich Musikpädagogik und Berufsbegleitende Maßnahmen für Musikpädagog:innen in NRW an der Landesmusikakademie NRW können Sie ebenfalls herunterladen: Rahmenprüfungsordnung Musikpädagogik
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