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Lehrgang zum Rhythmikpädagoge/in (BWR) als berufsbegleitende Zusatzausbildung - RE 69 - Veranstaltung des Bildungswerk Rhythmik e.V.
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Kategorien

Lehrgänge und Qualifizierungen
Zielgruppe

Lehrkräfte Musik an weiterführenden Schulen (auch fachfremd), Lehrkräfte Musik (auch fachfremde) an Grundschulen, Lehrkräfte an Grund- und Förderschulen, Instrumentalpädagog:innen, heilpädagogische Fachkräfte, Elementarpädagog:innen, Erzieher:innen, Rhythmik-Interessierte
Zeit

1. Präsenzphase: 31. März - 04. April 2025
2. Präsenzphase: 22. - 26. September 2025
3. Präsenzphase: 23. - 27. Februar 2026
4. Präsenzphase: 18. - 22. Mai 2026
5. Präsenzphase: 05. - 11. Oktober 2026
6. Präsenzphase: 21. - 27. Februar 2027
Ort

Landesmusikakademie NRW e.V. - Musikzentrum, Landesmusikakademie NRW e.V. - Musikzentrum, Landesmusikakademie NRW e.V. - Musikzentrum, Landesmusikakademie NRW e.V. - Musikzentrum, Landesmusikakademie NRW e.V. - Musikzentrum, Landesmusikakademie NRW e.V. - Musikzentrum
Anmeldeschluss

08.11.2024 14:00 Uhr
Verfügbarkeit

Preis

2700,00 (inkl. 19% MwSt) - Kursbeitrag für nicht BWR-Mitglieder2500,00 (inkl. 19% MwSt) - Kursbeitrag für BWR-Mitglieder
Externe Anmeldung
Die Anmeldung zu diesem Kurs erfolgt nicht über die Homepage der Landesmusikakademie NRW.
Zur Anmeldung

Qualifikation zum Rhythmikpädagogen/ zur Rhythmikpädagogin - Kurs RE 69

Der Lehrgang wendet sich vor allem an Personen aus pädagogischen, therapeutischen und künstlerischen Arbeitsfeldern, ist berufsbegleitend angelegt und erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. zwei Jahren. Er gliedert sich in sechs Fernphasen, in denen Sie zuhause arbeiten und sechs Präsenzphasen, in denen Sie vor Ort in den Seminarhäusern der Landesmusikakademie NRW die Vielfalt dieses Faches hautnah erleben.

Ziel dieser Ausbildung ist es, Sie zu befähigen, Rhythmik in Ihren erlernten, ausgeübten oder angestrebten Beruf zu integrieren.

Der Fernlehrgang ist durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht der Länder in Deutschland zugelassen.

Sie schließen nach bestandener Prüfung mit dem Zertifikat „Qualifikation für Rhythmische Erziehung“ – Zusatzausbildung zur Rhythmikpädagogin (BWR) bzw. zum Rhythmikpädagogen (BWR) ab.

Voraussetzungen

  • Freude an Musik und Bewegung
  • Abgeschlossene pädagogische, therapeutische oder künstlerische Ausbildung bzw.
  • entsprechende berufliche Praxis
  • Musikalische Grundkenntnisse und Spiel eines Melodieinstruments
Die Anerkennung als Bildungsurlaub ist möglich. Weitere Kosten fallen für Übernachtung und Verpflegung während der Präsenzphasen, sowie für die Anschaffung der Fachliteratur an. 

Beginn der 1. Fernphase: 15. November 2024

 

Anmeldung und Information

Marianne Enaux (Lehrgangsleitung) enaux@bw-rhythmik.de

www.bw-rhythmik.de oder info@bw-rhythmik.de

Träger

Bildungswerk Rhythmik