Qualifikation zum Rhythmikpädagogen/ zur Rhythmikpädagogin - Kurs RE 69
Der Lehrgang wendet sich vor allem an Personen aus pädagogischen, therapeutischen und künstlerischen Arbeitsfeldern, ist berufsbegleitend angelegt und erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. zwei Jahren. Er gliedert sich in sechs Fernphasen, in denen Sie zuhause arbeiten und sechs Präsenzphasen, in denen Sie vor Ort in den Seminarhäusern der Landesmusikakademie NRW die Vielfalt dieses Faches hautnah erleben.
Ziel dieser Ausbildung ist es, Sie zu befähigen, Rhythmik in Ihren erlernten, ausgeübten oder angestrebten Beruf zu integrieren.
Der Fernlehrgang ist durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht der Länder in Deutschland zugelassen.
Sie schließen nach bestandener Prüfung mit dem Zertifikat „Qualifikation für Rhythmische Erziehung“ – Zusatzausbildung zur Rhythmikpädagogin (BWR) bzw. zum Rhythmikpädagogen (BWR) ab.
Voraussetzungen
- Freude an Musik und Bewegung
- Abgeschlossene pädagogische, therapeutische oder künstlerische Ausbildung bzw.
- entsprechende berufliche Praxis
- Musikalische Grundkenntnisse und Spiel eines Melodieinstruments
Die Anerkennung als Bildungsurlaub ist möglich. Weitere Kosten fallen für Übernachtung und Verpflegung während der Präsenzphasen, sowie für die Anschaffung der Fachliteratur an. Beginn der 1. Fernphase: 15. November 2024
Anmeldung und Information
Marianne Enaux (Lehrgangsleitung) enaux@bw-rhythmik.de
www.bw-rhythmik.de oder info@bw-rhythmik.de